Tel.: 0 63 38 16 00
Mobil: 0171/7 75 91 77
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oder 0152/54 08 03 15
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall entsteht ein Haftpflichtschaden. Der/die Geschädigte hat nach deutschem Gesetz das Recht zur Beauftragung eines freien Sachverständigen seiner Wahl.
Im Falle eines solchen Haftpflichtschadens werden die zur Schadensabwicklung anfallenden Kosten (Sachverständiger, Rechtsanwalt) von der gegnerischen Haftpflichtversicherung in voller Höhe übernommen.
Die Begutachtung und Beurteilung des entstandenen Schadens ist Grundlage für eine zügige Schadensabwicklung.
Anhand des Gutachtens wird
Das Gutachten wird durch den Sachverständigen bei der zuständigen Versicherung des Schädigers bzw. bei Ihrem beauftragten Rechtsanwalt zur weiteren Schadensabwicklung eingereicht.
Wir erstellen Ihr Gutachten innerhalb von 24 Stunden!
Sie können mit unserem Gutachten bei der Versicherung auch darauf bestehen, sich den Schaden mit Wertverlust auszahlen zu lassen. Somit haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug in Eigenleistung zu reparieren (Fiktive Abrechnung).
Bewertung von Fahrzeugen aller Art zur Wertsicherung.
Dient zur Vorlage bei einer Versicherung, beim Finanzamt oder für ganz Privat.
Ein Sachverständiger wird beauftragt, eine Beweissicherung durch Momentaufnahme eines bestehenden Schadens zur Absicherung im Streitfall durchzuführen.